Antrag Grundsteuerbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14) entschieden, dass die aktuellen Vorschriften zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer (Einheitswert) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis zum 31. Dezember 2019 eingeräumt, innerhalb der eine mit den Vorschriften des Grundgesetzes vereinbare Reform der Einheitswertermittlung als Gesetz verabschiedet sein muss. Innerhalb einer weiteren Frist von 5 Jahren müssen Einheitswerte aller betroffenen Grundstücke auf der Basis der neuen Regelungen neu ermittelt werden.

Daher hat die FDP-Fraktion Oberursel folgenden Antrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gestellt:

„Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen: Im Rahmen einer Selbstverpflichtung ist zu gewährleisten, dass die Hebesätze nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt und die Neuberechnung der Einheitswerte nicht zu einer Steuererhöhung führt.“