Antrag: Schwesternwohnungen Altenhöfer Weg / Nutzung als Flüchtlingsunterkunft

Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen beim Hochtaunuskreis, kurzfristig Gespräche mit dem Eigentümer der Schwesternwohnanlage im Altenhöfer Weg (Orden der göttlichen Vorsehung bzw. kath. Kirche) aufzunehmen, um die bereits seit mehreren Jahren leerstehenden Schwesternwohnungen als Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung zu stellen bzw. einer alternativen Nutzung zuzuführen.

Begründung:

Noch immer stehen die nie bezogenen Wohnungen im Schwesternwohnheim leer. Auch nach Oberursel kommen momentan Flüchtlinge, für die dringender denn je eine Unterkunft gesucht wird, vor allen Dingen für Familien mit Kindern.

Der augenblickliche Handlungsbedarf verlangt kurzfristige Lösungen.