Pressemitteilung Grundsteuerbremse

FDP Oberursel fordert: Keine Steuererhöhung durch die Hintertür

Oberursel, 20.03.2019

Die Grundsteuerreform darf das Wohnen in Oberursel nicht teurer machen

Die FDP-Fraktion hat beantragt, die Grundsteuer B so anzupassen, dass die Grundsteuerreform für die Oberurseler Bürger mindestens kostenneutral bleibt.

Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14), wonach die aktuellen Vorschriften zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer (Einheitswert) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis zum 31. Dezember 2019 eingeräumt, innerhalb der eine mit den Vorschriften des Grundgesetzes vereinbare Reform der Einheitswertermittlung als Gesetz verabschiedet sein muss. Innerhalb einer weiteren Frist von 5 Jahren müssen Einheitswerte aller betroffenen Grundstücke auf der Basis der neuen Regelungen neu ermittelt werden.

Der Antrag der FDP-Fraktion, der zur Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht wurde, zielt auf den Beschluss einer Selbstverpflichtung ab, die Hebesätze nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt. Den Bürgern in Oberursel soll damit eine  möglicherweise einhergehende Steuererhöhung erspart werden. „Ohne diese Selbstverpflichtung bestünde die Gefahr, dass wertabhängige Komponenten wie Mieten und Bodenrichtwerte, als neue Bezugsgrößen für die Erhebung der Grundsteuer B, das Wohnen in Oberursel deutlich verteuern würde.“ führt Michael Planer, Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss aus.  „Die Neuberechnung der Einheitswerte darf nicht zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür führen. Dies müssen wir schon heute selbstverpflichtend klarstellen“, so Katja Adler, Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion abschließend.