Frage & Antwort: Rathaussanierung

Mit Grundsatzbeschluss vom 05.02.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich beschlossen u.a.

  • den Magistrat zu beauftragen, die Planungen für eine Sanierung des Rathauses zu konkretisieren und ein Konzept zur Sanierung in mehreren Schritten einschließlich einer Kostenberechnung vorzulegen,
  • ein zukunftsweisendes Raumkonzept mit Flächenbedarfsplan für die Verwaltung für das Rathaus zu entwickeln, das den Gremien im Vorfeld der Rathaussanierung vorgelegt werden soll.

Mit diesen Punkten des Grundsatzbeschlusses sind klare Arbeitsaufträge an den Magistrat ergangen.

  1. Wann ist mit konkretisierten Kostenplanungen inclusive einem Konzept zur Sanierung des Rathauses in mehreren Schritten zu rechnen?
  2. Wann ist mit der Vorlage eines zukunftsweisenden Raumkonzeptes mit Flächenbedarfsplan für die Verwaltung zu rechnen?

Die Antwort lautet:

Die wirtschaftliche Nutzung der Flächen rund um das Rathaushauptgebäude und die Sanierung des Rathauses sind zwei Projekte, die in einer Abhängigkeit zueinander stehen und sich gegenseitig beeinflussen.

Die Entwicklung der Rathausumgriffsflächen kann grundsätzlich zeitlich vor der Sanierung des Rathauses durchgeführt werden. Dabei sind allerdings die Maßnahmen zur Außensanierung zu beachten, u.a. die Fassadensanierung, die baulichen Veränderungen im Erdgeschoss, u.a. Erhalt bzw. Neubau des Sitzungssaalsetc, über die in diesem Zusammenhang eine Entscheidung zu treffen ist.

Auf der Grundlage des Planungsentwurfs des Büros BLFP Frielinghaus Architekten wird ein Investorenwettbewerb, der im 1./2. Quartal 2018 durchgeführt werden soll, vorbereitet. Derzeit gehen wir davon aus, dass im Oktober 2018 die Stadtverordnetenversammlung eine finale Investorenentscheidung zum Rathausareal beschließen wird.

Im Vorfeld der Ausschreibung des lnvestorenwettbewerbs werden das Raumkonzept und der Flächenbedarfsplan für das Rathaus erstellt. Diese bilden die Grundlage für das Sanierungskonzept und die Kostenkalkulation, die in Form einer Kostenschätzung vor der Entscheidung über die Ausschreibung des Rathausareals vorgelegt werden soll.