Prüfantrag der FDP zur Rückerstattung der KiTa-Gebühren

Prüfantrag für Sozial- und Kulturausschuss (09.06.2015) und Haupt- und Finanzausschuss (11.06.2015)

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit den Eltern die Kita-Gebühren für nicht erbrachte Betreuungsleistungen in städtischen Betreuungseinrichtungen während Streikphasen allgemein, insbesondere aber während der aktuellen Streikphase erstattet werden können.

Es soll weiter geprüft werden, ob:

  • Notfallprozesse zusammen mit dem STEB erstellt werden können, die helfen, im Streikfall eine Notbetreuung in allen Einrichtungen oder einigen zentralen Einrichtungen zu ermöglichen
  • begleitend oder alternativ zur Gebührenerstattung jetzt und/oder zukünftig ein Rücklagenkonto eingerichtet werden kann, auf das die Gebühren, die in den Streikphasen die Stadtkasse entlasten, eingezahlt werden
  • jetzt und/oder zukünftig der STEB oder die jeweiligen Elternbeiräte der KITAS befähigt werden kann/können, Mittel von diesem Rücklagenkonto abzurufen, um eigenständig organisierte Kinderbetreuung anteilig bezahlen zu können (prozentuale Aufteilung der Rücklagen nach KiTa Größe {Anzahl betreuter Kinder})
  • jetzt und/oder zukünftig der STEB oder die Elternbeiräte der Kitas in den Streikphasen die Räumlichkeiten der KiTas für die eigenständig organisierte Notfall- Betreuung mietfrei nutzen können.

Begründung:

Ver.di hat aktuell zu unbefristeten Streiks der Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen aufgerufen. Auch in Oberursel werden die städtischen Betreuungseinrichtungen bestreikt.
Betreuungsleistungen, die Grundlage der Gebührensatzung sind, werden an den Streiktagen nicht bzw. nicht für alle Eltern im notwendigen Umfang erbracht. Zudem entfallen während der Streiktage die Gehaltszahlungen an die Erzieher.
Vor diesem Hintergrund wäre eine Erstattung der Gebühren an die Eltern für nicht erbrachte Betreuungsleistungen als erste Wahl nur konsequent.

Viele Eltern organisieren die Kinderbetreuung während der Streikphase selbständig. Hier kann begleitend zur Gebührenerstattung und/oder alternativ eine ideelle und finanzielle Unterstützung der Eltern bei der Organisation und Durchführung dieser Notfallbetreuung helfen.